Telematikinfrastruktur

Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Grundlage für die Nutzung digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mithilfe der TI sollen medizinische Daten sicher zwischen Leistungserbringenden, Patient:innen und weiteren Beteiligten digital ausgetauscht werden. Der Datenaustausch erfolgt dabei nicht über das ‘normale Internet’, sondern im geschlossenen Netz der TI, an das die Anwendungen angebunden sind. Der Anschluss zur TI ist für viele Leistungserbringerinstitutionen (LEI) inzwischen zur Pflicht geworden oder wird dies zeitnah.

Die Verantwortung zur Weiterentwicklung der TI liegt bei der gematik GmbH. Ziel und Aufgabe ist es, die TI auszubauen, zu modernisieren und so fit für das digitale Gesundheitswesen der Zukunft zu machen. Der aktuelle Ausbau zur TI 2.0 beinhaltet die Eliminierung von Hardware hin zu einer volldigitalisierten Medizin.

Erforderliche Komponenten zum Anschluss an die TI

Konnektor: Der Konnektor stellt die Verbindungsgrundlage zur TI her und ist Voraussetzung für einen TI-Anschluss. Während der Konnektor bisher physisch in den Einrichtungen stehen musste, können sich Einrichtungen zukünftig digital und verschlüsselt über zugelassene Dienstleister anschließen lassen (TI-Gateway). Damit wird der physische Konnektor optional und eine einfache Internetanbindung reicht aus, um den Anschluss über den digitalen Konnektor zur TI herzustellen. Wichtig zu wissen: die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt bei dem Dienstleister.

eHBA: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der zentrale Zugang zu wichtigen Telematikinfrastruktur-Anwendungen. Er ist z. B. für das Auslesen und Signieren des Notfalldatensatzes notwendig. Benötigt wird er außerdem, um Arztbriefe, Befunde, E-Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) rechtssicher elektronisch zu signieren.

SMC-B-Karte oder digitale Identität: Die SMC-B-Karte ist das Verbindungsstück zwischen Konnektor und Kartenlesegerät und hat durch Stecken die LEI identifiziert und mit dem Konnektor verbunden. Die digitale Identität wird künftig dafür sorgen, dass die Identifikation einfach und schnell digital geschieht. Es wird keine Hardware mehr benötigt.

eGK oder GesundheitsID: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten diente bisher dazu, den Patienten auszuweisen. Dafür ist ein Kartenterminal erforderlich. Zukünftig kann dieser Schritt digital erfolgen, indem der Patient digital in der Praxis eincheckt. Der Patient erteilt in diesem Prozess auch die Freigabe der eigenen Daten an die LEI.

Für einen Anschluss an die TI sollte mit einem Dienstleister vor Ort zusammengearbeitet werden, der oder die mit den technischen Anforderungen vertraut ist.

Wichtige Komponenten und Anwendungen der TI

VZD/ TI-Adressbuch/: Der Verzeichnisdienst (VZD) ist das zentrale Adressbuch der Telematikinfrastruktur (TI)

E-Rezept: Digitales Rezept, das direkt per Smartphone zum Patienten übermittelt werden kann.

ePA – elektronische Patientenakte: Eine versichertengeführte elektronische Akte, die wichtige Patientendaten gebündelt speichert.

TIM – Telematik-Infrastruktur-Messenger: Der zukünftige medizinische Messenger, der wie eine Art What’sApp funktioniert.

KIM – Kommunikation im Medizinwesen: Eine Art verschlüsselter E-Mail Dienst.

QES Qualifizierte elektronische Signatur: Die digitale Signatur für z.B. eArztbriefe.

NFDM – Notfalldaten-Management: Wichtige Informationen auf der eGK, die in Notfällen von Ärzten ausgelesen werden können.

eMP – elektronische Medikationsplan: Der eMP enthält Informationen über aktuelle Medikamente und deren Wirkstoffe, wie auch die Dosis und den Einnahmegrund und wird künftig in der ePA gespeichert.

eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab.

DEMIS – Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz: Wichtige Informationen werden hiermit an die Verantwortlichen der Gesundheitsämter, die Landesbehörden und an das RKI weitergegeben.