E-Rezept für PKV Versicherte

Informationen zum E-Rezept für PKV Versicherte

Das E-Rezept gibt es in Deutschland seit 2022. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung für gesetzlich Versicherte verbindlich (vgl. bundesregierung.de). Das bedeutet, dass Rezepte künftig ausschließlich digital erstellt und ärztlich signiert werden. Die E-Rezeptausstellung ist an die Krankenversicherungsnummer gekoppelt, um Patienten eindeutig identifizieren zu können. Dieser Prozess erfolgt durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Einlösung des E-Rezepts kann dann über drei verschiedene Wege erfolgen:

  1. Einlösung durch Stecken der eGK in der Apotheke
  2. Einlösung per E-Rezept App der gematik durch Versand an die Apotheke (erfordert NFC-fähiges Smartphone)
  3. Einlösung per ausgedrucktem Rezeptcode

Dadurch, dass sich Privatversicherte nicht per elektronischer Gesundheitskarte ausweisen müssen, fehlte es bisher an einer sicheren und benutzerfreundlichen Lösung. Im September 2023 wurde erstmalig ein E-Rezept für Privatversicherte ausgestellt und erfolgreich eingelöst. Der sichere und den Patienten eindeutig identifizierbare Prozess dahinter nennt sich Online-Check-In: “Dies ist ein smartphonebasiertes und sicheres Verfahren, über das (Zahn-)Arztpraxen die Krankenversichertennummer (KVNR) sowie weitere Stammdaten des Krankenversicherten nach erfolgreichem Login über die GesundheitsID empfangen können” (gematik.de). Für Privatversicherte ist dieser Schritt notwendig, um das E-Rezept (und auch die ePA) nutzen zu können. Grundsätzlich ist die Nutzung des E-Rezeptes jedoch freiwillig.

Analog zum Einchecken in einer Praxis oder Apotheke mit eGK, registriert sich der Privatversicherte eimalig mit dem Online-Check-in Verfahren. Die Daten werden sodann sicher per KIM an die Leistungserbringer-Institution (LEI) übertragen.

Für Privatpatienten: Schritt für Schritt zum E-Rezept

Einmalig erforderliche Schritte zur Einrichtung der Nutzung digitalen Dienste der TI

  1. Zugriff auf die KVNR. Die Patienten erhalten dazu ein Formular ihrer Krankenkassen, das sie ausgefüllt zurückschicken. Nach Registrierung erhalten sie automatisch ihre KVNR.
  2. Download der eigenen Krankenkassen-App
  3. Beantragung und Einrichtung der GesundheitsID mit Identifikationsverfahren per Smartphone (Angebot wird über die privaten Krankenversicherungen – meist über die App – zur Verfügung gestellt). Erhalt einer eindeutig identifizierbaren digitalen ID des Versicherten. Diese ID wird zukünftig für den Log-in Prozess der digitalen Anwendungen genutzt. Seit dem 1.1.2024 sind die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihren Versicherten diesen Dienst zur Verfügung zu stellen.
  4. Download der E-Rezept App und erstmaliges Einloggen: auswählen der eigenen Krankenkasse und Log-in durch Weiterleitung zur Krankenkassen-App

Online-Check-In: einmal pro Leistungserbringerinstitution erforderlich

  1. Aufruf der Krankenkassen App und der darin enthaltenen Online-Check-in Funktion
  2. Log-in mithilfe der GesundheitsID
  3. Scan des Praxis-QR-Codes mit Online-Check-in
  4. Automatische Übermittlung der relevanten Patientendaten nach Zustimmung des Patienten in das PVS
  5. Ausstellung der E-Rezepts durch die Praxis in die E-Rezept App

Der große Vorteil für Privatversicherte besteht vor allem darin, dass Rezepte und Belege nicht mehr physisch aufbewahrt, sondern gebündelt und übersichtlich in der App gespeichert werden. Von dort aus könnnen die Belege digital an die Krankenkasse übermittelt werden. Die Krankenkasse hat dabei nur Zugriff auf die Daten, die an sie übermittelt werden. Folgerezepte und Rezepte, die aus einer Videosprechstunde folgen, können dann so einfach digital an den Patienten übermittelt werden.

Wichtig für Leistungserbringende

Um Patienten die Nutzung des E-Rezepts und der ePA zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Praxis bereits an die TI angeschlossen ist und KIM installiert hat. Gegebenenfalls benötigt das PVS ein Systemupdate, wobei der DVO oder Systemanbieter helfen kann. Damit Patienten ihre Daten per Online-Check-in an die Praxis freigeben können, braucht es einen QR-Code, der die praxis-eigene KIM-Adresse enthält. Mit Scan des QR-Codes und Datenfreigabe durch den Patienten, werden die Daten sodann per KIM an das PVS übertragen.

Der Online-Check-In und das E-Rezept für Privatversichterte sollen im Sommer 2024 in der Modellregion Hamburg & Umland getestet, überprüft und verbessert werden. Für Praxen mit privatversichterten Patienten ergibt sich dadurch die Chance, ihren Patienten den Weg zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) freizuschalten. Neben Komfort für den Patienten bedeutet dies vor allem auch eine verbesserte gesundheitliche Versorgung (s. dazu auch den Artikel ePA für alle). Teilnehmende an der Pilotierung erhalten zusätzliche technische und kommunikative Unterstützung.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen zur Teilnahme oder zum Inhalt der Pilotierung haben.

Weiterführende Links und Quellen: