E-Rezept für PKV Versicherte

Informationen zum E-Rezept für PKV Versicherte

Das E-Rezept gibt es in Deutschland seit 2022. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung für gesetzlich Versicherte verbindlich (vgl. bundesregierung.de). Das bedeutet, dass Rezepte künftig ausschließlich digital erstellt und ärztlich signiert werden. Die E-Rezeptausstellung ist an die Krankenversicherungsnummer gekoppelt, um Patienten eindeutig identifizieren zu können. Dieser Prozess erfolgt durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Einlösung des E-Rezepts kann dann über drei verschiedene Wege erfolgen:

  1. Einlösung durch Stecken der eGK in der Apotheke
  2. Einlösung per E-Rezept App der gematik durch Versand an die Apotheke (erfordert NFC-fähiges Smartphone)
  3. Einlösung per ausgedrucktem Rezeptcode

Dadurch, dass Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte besitzen, wurde der Online Check-In entwickelt.

Der Online Check-in (OCI) übermittelt die Krankenversichertennummer (KVNR) und weitere Versichertenstammdaten von Privatpatientinnen und -patienten digital an die die Praxis – ohne Karte, ganz einfach per App und QR-Code. Die KVNR ist die Voraussetzung für E-Rezept und ePA. Der Patient scannt Ihren QR-Code (www.praxis-checkin.de/leistungserbringer), die Daten kommen per KIM in Ihrem Praxisverwaltungssystem an.  (gematik.de). Grundsätzlich ist die Nutzung des E-Rezeptes jedoch freiwillig.

Analog zum Einchecken in einer Praxis oder Apotheke mit eGK, übermittelt der Privatversicherte einmalig die KVNR mit dem Online-Check-in Verfahren. Die Daten werden sodann sicher per KIM an die Leistungserbringer-Institution (LEI) übertragen.

Für Privatpatienten: Schritt für Schritt zum E-Rezept

Einmalig erforderliche Schritte zur Einrichtung der Nutzung digitalen Dienste der TI

  1. Beantargung der KVNR. Die Patienten beantragen die KVNR bei ihrer Krankenversicherung.
  2. Download der eigenen Krankenversicherungs-App
  3. Anmelden in der Krankenkassenversicherungs-App: Einrichtung der GesundheitsID mit Identifikationsverfahren per Smartphone. Erhalt einer eindeutig identifizierbaren digitalen ID des Versicherten. Diese ID wird zukünftig für den Log-in Prozess der digitalen Anwendungen genutzt.
  4. Download der E-Rezept App und erstmaliges Einloggen: auswählen der eigenen Krankenkasse und Log-in durch Weiterleitung zur Krankenkassen-App

Online-Check-In: einmal pro Leistungserbringerinstitution erforderlich

  1. Erstellung des QR-Codes mit der KIM-Adresse: hier QR-Code erstellen
  2. Aufruf der Krankenversicherungs-App und der darin enthaltenen Online-Check-in Funktion
  3. Log-in mithilfe der GesundheitsID
  4. Scan des Praxis-QR-Codes mit Online-Check-in
  5. Automatische Übermittlung der relevanten Patientendaten nach Zustimmung des Patienten in das PVS
  6. Ausstellung der E-Rezepts durch die Praxis in die E-Rezept App

Der große Vorteil für Privatversicherte besteht vor allem darin, dass Rezepte und Belege nicht mehr physisch aufbewahrt, sondern gebündelt und übersichtlich in der App gespeichert werden. Von dort aus können die Apothekenrechnungen digital an die Krankenversicherung übermittelt werden. Die Krankenkasse hat dabei nur Zugriff auf die Daten, die an sie übermittelt werden. Folgerezepte und Rezepte, die aus einer Videosprechstunde folgen, können dann so einfach digital an den Patienten übermittelt werden.

Wichtig für Leistungserbringende

Um Patienten die Nutzung des E-Rezepts und der ePA zu ermöglichen, benötigt das PVS gegebenenfalls ein Systemupdate, wobei der DVO oder Systemanbieter helfen kann. Damit Patienten ihre Daten per Online-Check-in an die Praxis freigeben können, braucht es einen QR-Code, der die praxis-eigene KIM-Adresse enthält (QR-Code erstellen). Mit Scan des QR-Codes und Datenfreigabe durch den Patienten, werden die Daten sodann per KIM an das PVS übertragen.

Viele PKVen bieten bereits das E-Rezept und die ePA an. Neben Komfort für den Patienten bedeutet dies vor allem auch eine verbesserte gesundheitliche Versorgung (s. dazu auch den Artikel ePA für alle).

Weiterführende Links und Quellen: