Pflegeeinrichtungen
Aktueller rechtlicher TI-Status (Stand: April 2025)
Laut dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist die TI-Anbindung für alle Pflegeeinrichtungen ab 1. Juli 2025 verpflichtend (§106b SGB XI).
Die Pflegekassen erstatten die Kosten für Erstausstattung (z. B. Kartenlesegerät, Ausweise, ggf. Konnektor) und den laufenden Betrieb.
Was ist für die TI-Anbindung nötig?
Alle wichtigen Informationen erhalten Sie über der Webseite der gematik:
Austauschrunde für die Pflege
Diese Termine haben den Hintergrund Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Falls Sie Interesse haben sich zur Anbindung auszutauschen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Die Austauschrunde findet jeden zweiten Freitag im Monat statt:
Fr, 11. Juli 10:00-11:00 Uhr
Fr, 08. August 10:00-11:00 Uhr
Veranstaltungstipp:
Rückblick: „gematik digital“ vom 11. Juni 2025
In der Veranstaltung „gematik digital“ am 11. Juni 2025 gaben der FINSOZ e. V. und führende Hersteller von Pflegesystemen wertvolle Einblicke in die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI). Die Teilnehmenden erhielten praktische Tipps und konkrete Anleitungen, wie der Anschluss gelingt und welche Vorteile TI-Anwendungen wie KIM oder das E-Rezept bieten.
Die Veranstaltung startete mit einer kurzen Gesprächsrunde, gefolgt von praxisnahen Breakout-Sessions, in denen die Hersteller verschiedene Prozesse und Anwendungen der TI demonstrierten.
Die Aufzeichnungen der Veranstaltung stehen Ihnen auf hier zum Nachschauen zur Verfügung.
Haben Sie Interesse oder Fragen an der Teilnahme an der Pilotierung der ePA für alle? Melden Sie sich dann sehr gerne beim Projektpostfach.
Von der gematik gibt es zum Start der neuen ePA das Infopaket mit Plakaten und Flyern, welches Sie sich kostenlos für Ihre Einrichtung hier bestellen können: