Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Millionen Versicherte profitieren durch die digitalen Anwendungen der TI von einer verbesserten medizinischen Versorgung. Ziel und Aufgabe der gematik ist es, diese Infrastruktur auszubauen, zu modernisieren und so fit für das digitale Gesundheitswesen der Zukunft zu machen.

Telematikinfrastruktur

Whitepaper_Arena digitale Medizin (gematik)

Broschüre: Digital unterwegs – Tipps für Zahnarztpraxen (gematik)

Wichtige Abkürzungen im digitalen Gesundheitswesen

TI – Telematik Infrastruktur

Bei der TI handelt es sich um eine Plattform für eine sichere, digitale Vernetzung aller Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und weiterer Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Als Zusammensetzung aus den Wörtern „Telekommunikation“ und „Informatik“ weist der Begriff Telematik auf die Vernetzung verschiedener IT-Systeme im Gesundheitsbereich hin.

ePA – elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über eine Patientin oder einen Patienten werden in der elektronischen Patientenakte dokumentiert. Dabei kann auch auf Daten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen zugegriffen werden. Dazu zählen unter anderem Notfalldaten, der Medikationsplan oder Arztbriefe. Außerdem können der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder, wie auch der Impfausweis und das Zahn-Bonusheft in der ePA gespeichert werden. Den Patienten:innen ist es freigestellt auch eigene Daten, wie Blutzuckermessungen, wie in ein Tagebuch einzutragen. Es handelt sich um eine freiwillige Anwendung der eGK und der Zugriff ist für Versicherte über ein mobiles Endgerät oder über einen Desktop PC möglich.

TIM – Telematik-Infrastruktur- Messanger

Medizinisch relevante Informationen können mit dem TI-Messenger so schnell und unkompliziert ausgetauscht werden wie bei WhatsApp und Co. Sensible und vertrauliche Daten sind dabei aber sicher: Jede Kommunikation über den TI-Messenger ist mehrfach vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden. Das spart auf allen Seiten wertvolle Zeit.

Kim – Kommunikation im Medizinwesen

Über die KIM – ähnlich einem E-Mail -System – können medizinische Einrichtungen Daten wie Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder verschlüsselt versenden und empfangen. Über diesen Dienst soll perspektivisch die gesamte Kommunikation im Gesundheitswesen erfolgen

eHBA – Elektronischer Heilberufsausweis

Einen Ersatz für Papierausweise stellt der elektronische Heilberufsausweis dar. Er weist zweifelsfrei die:den Angehörige:n der jeweiligen Berufsgruppe aus. Es handelt sich also um eine qualifizierte Signaturkarte im Gesundheitsbereich. Dem Inhaber oder der Inhaberin ist es möglich Nachrichten zu entschlüsseln und rechtssichere elektronische Unterschriften zu erstellen. Die Signaturen werden beispielsweise für das Versenden von eArztbriefen benötigt. Zwar ist der eHBA keine zwingende Voraussetzung für die Anbindung an die TI, sie ermöglicht jedoch die Nutzung verschiedener Anwendungen. Vor allem durch das E-Health Gesetz ist der eHBA von hoher Bedeutung. Das Gesetz lässt einen Zugriff auf personenbezogene Daten der Gesundheitskarte nur mit elektronischen Heilberufsausweis zu, um Missbrauch zu vermeiden und Datenschutz zu gewährleisten.

E-Health-Kartenterminal

Um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen, wird das E-Health-Kartenterminal benötigt. Sie ermöglichen eine Identifizierung von Arzt und Ärztin oder Therapeut:innen, wie auch von den Patienten und Patientinnen und der Praxis. Die Daten der eGK werden dauerhaft ergänzt und aktualisiert. Als Grundlage für die Nutzung eines TI-Kartenterminals sind ein gültiger Praxisausweis und eine Praxissoftware notwendig. Mobile E-Health- Kartenterminals sollten zur Verfügung stehen, wenn es sich um ausgelagerte Praxisstätten, Hausbesuche oder Besuche in Pflegeheimen handelt.

QES Qualifizierte elektronische Signatur

Das Pendant zur handschriftlichen Unterschrift stellt die qualifizierte elektronische Signatur dar. Sie ermöglicht eine elektronische Unterschrift unter einem eArztbrief. Für die Nutzung ist ein eHBA als Signaturkarte, ein Kartenterminal und eine Signatur- Software notwendig. Die Signaturen werden von EU-Mitgliedsstaaten untereinander anerkannt, wenn die Signaturen auf einem qualifizierten Zertifikat eines EU- Mitgliedstaates beruhen.

VPN – Virtuelles Privates Netzwerk

Ein geschlossenes Kommunikationsnetz mit modernen Verschlüsselungstechnologien wird VPN genannt. Es ermöglicht einen Zugang zur TI, wofür jedoch ein VPN- Zugangsdienst notwendig ist. Dieser VPN-Zugang muss von der gematik zertifiziert und freigegeben werden Das ist vergleichbar mit einem Internetprovider. Es handelt sich also um eine Absicherung hochsensibler medizinischer Daten im digitalen Datenverkehr.

PVS – Praxisverwaltungssystem

Das Praxisverwaltungssystem – kurz PVS – gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben. Alle Abläufe einer Einzelpraxis, einer Gemeinschaftspraxis, aber auch eines Medizinischen Versorgungszentrums können digital abgebildet werden. Ärzten stehen dabei nicht nur Funktionen wie die elektronische Patientenakte oder die Online-Abrechnung mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Verfügung. Wesentlicher Bestandteil sind auch Terminplanung, Buchhaltung und elektronische Kommunikation mit Kollegen.

NFDM – Notfalldaten-Management

Das Notfalldatenmanagement ist für das Handling der Informationen vorgesehen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten angelegt sind und bei
der Notfallversorgung zur Anwendung kommen. Dazu zählen Informationen über Diagnosen, Arzneimittel, Allergien oder auch einer Schwangerschaft. Aber auch die Kontaktdaten von Notfallkontakten und behandelnden Ärzten:innen sind für das NFDM relevant. Für das NDFM besteht die Möglichkeit der Aktivierung von einem PIN, um die Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Grundlegend ist die PIN beim NFDM zwar deaktiviert, jedoch kann dies von der Versicherten geändert werden. Damit ist die Anlegen und die Aktivierung der Daten nur mit PIN-Eingabe möglich. Handelt es sich jedoch um eine Notsituation, so können die Informationen auch ohne PIN ausgelesen werden.

eMP – elektronische Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und kann im Praxisverwaltungssystem übernommen, gespeichert und aktualisiert werden. Der eMP enthält Informationen über aktuelle Medikamente und deren Wirkstoffe, wie auch die Dosis und den Einnahmegrund. Auch Medikamente der Vergangenheit, Allergien und Unverträglichkeiten sind im eMP festgehalten. Jedoch erhält nur jede:r Patient:in einen E-Medikationsplan, wer mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig über einen Zeitraum über 28

Tage einnimmt. Die Nutzung ist freiwillig und benötigt eine Zustimmung für die Erstellung, Aktualisierung und Löschen des eMP.

eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab.Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt. Er übermittelt über die Telematikinfrastruktur die eAU, die mit dem elektronischen Arztausweis elektronisch signiert wird, an die zuständige Krankenkasse.In der ersten Stufe der Umsetzung (Arbeitnehmerverfahren) erhält der Versicherte auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Papierausdruck, den er an seinen Arbeitgeber weiterreicht. In einer Folgestufe (Arbeitgeberverfahren), entfällt die Zuleitung der AU an den Arbeitgeber durch den Versicherten.Der Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber lediglich; dieser ruft auf digitalem Wege die eAU bei der Krankenversicherung des Arbeitnehmers ab.Die eAU gilt auch für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die im Zuge des Entlassmanagements durch stationär tätige Ärztinnen und Ärzte ausgestellt werden.

DEMIS – Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz

Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den
Infektionsschutz steht für eine durchgängige elektronische
Informationsverarbeitung und für auftretende Infektionskrankheiten. Diese werden an die Verantwortlichen der Gesundheitsämter, die Landesbehörden und an das RKI weitergegeben.

Um das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren, kannst du das Wissen unseres Glossars über die Telematikinfrastruktur nutzen und ein Teil des Gesundheitswesens werden, das Zukunft schreibt. Praxis-Profi macht es sich weiter zur Aufgabe, dich über neue Anwendungen und Begriffe aufzuklären. Denn: Als Akteur:in des Gesundheitswesens sind Sicherheitsstandards von besonderer Bedeutung. Auch in Zukunft stehen wir dir dabei zur Seite.

ISiK – Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

In Krankenhäusern müssen Behandlungsdaten schnell und sicher ausgetauscht werden. ISiK (Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern) verbindet alle IT-Systeme, die vor Ort zum Einsatz kommen, damit wichtige Informationen ohne Umwege dort landen, wo sie benötigt werden. Die ISiK-Standards sind verbindlich und müssen mit einer Übergangsfrist von 24 Monaten umgesetzt werden. Die Umsetzung des Basisprofils (erste Stufe) muss daher bis zum Sommer 2023 erfolgen.

VSDM – Ihr Einstieg in das Versichertenstammdaten-Management

Das Versichertenstammdaten-Management ermöglicht die Onlineprüfung und Onlineaktualisierung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtanwendung, die bestätigt, dass ein Versicherter im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Leistungen beanspruchen darf. Zu den Versichertenstammdaten gehören: persönliche Daten des Versicherten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht), Informationen zur Krankenversicherung sowie

Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung.
Dank dem VSDM entfällt das Versenden neuer eGKs, wenn sich die Versichertenstammdaten ändern. Verantwortlich für die Bereitstellung, Aktualisierung und Pflege ist die jeweilige Krankenversicherung mit Ausgabe einer eGK an ihre Versicherten.